Was Sie über die DSGVO wissen sollten:
Der Grundsatz gilt dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, hauptsächlich ist das Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO) damit gemeint.
Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in Art. 5 DSGVO geregelt und besagen:
- Rechtmäßigkeit
- Treu und Glauben
- Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
Der sachliche Anwendungsbereich:
Ist nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO geregelt und besagt:
„Diese Verordnung gilt für die ganz, oder teilweise automatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert
werden sollen“.
Der räumliche Anwendungsbereich:
Ist nach Art. 3 DSGVO geregelt und besagt:
- Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftrags- Verarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.
- Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftrags- Verarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht
a) betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten,
unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist.
b) das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der
Union erfolgt. - Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt.
Das sind Ihre Rechte:
- Informationsrecht (Art. 13 DSGVO)
- Auskunfts- und Widerspruchsrecht (Art. 15 & 20 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16-19 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Beschränkungen:
Nach (Art. 23 DSGVO) sind Abweichungen einzelner Mitgliedstaaten auf bestimmten Gebieten möglich.
Quellen: